Die Maulsperre für Staatsanwälte?

Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?

Diese Frage stellt man sich immer dann, wenn gegen mächtige Politiker, einflussreiche Wirtschaftsvertreter oder Behörden ermittelt wird. Viele Bürger gehen davon aus, dass Staatsanwälte unabhängig arbeiten. Tatsächlich unterliegen sie jedoch den Weisungen ihrer Vorgesetzten – bis hin zum jeweiligen Justizminister. Ein Rechtsstaat muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob dieses Modell rechtsgemäß ist.

Nach den Gerichtsverfassungsgesetzen §145 und 146 GVG können Justizminister über die Hierarchie der Staatsanwaltschaft Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit reicht grundsätzlich bis in einzelne Ermittlungsverfahren hinein. Selbst wenn von dieser Befugnis nur selten Gebrauch gemacht wird, bleibt ein grundlegendes Problem bestehen: Wo politische Einflussnahme rechtlich möglich ist, entsteht zwangsläufig der Verdacht, dass sie auch stattfinden könnte.

Besonders kritisch wird es dort, wo Weisungen mündlich oder telefonisch erfolgen können. Zwar gibt es heute in vielen Fällen Dokumentationspflichten, doch eine lückenlose, bundesweit einheitliche Transparenz existiert nicht. Für die Öffentlichkeit bleibt häufig unsichtbar, ob und in welchem Umfang auf ein Verfahren Einfluss genommen wurde. Gerade diese Intransparenz beschädigt das Vertrauen in die Strafverfolgung – unabhängig davon, ob tatsächlich Einfluss ausgeübt wurde oder nicht.

Vertrauen in den Rechtsstaat entsteht nicht durch politische Beteuerungen, sondern durch nachvollziehbare und überprüfbare Verfahren. Genau daran bestehen berechtigte Zweifel.

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