Das Redaktions-Team

Der verantwortliche Redakteur ist Franz Josef Ludwig Demmel. Zum Redaktionsteam gehört außerdem die Anastasia, die Kommunikationswissenschaft studiert hat und unsere redaktionelle Arbeit regelmäßig unterstützt. Nicht zu vergessen ist unser Redaktionshund: Der Chihuahua Herrmann gehört fest zum Team. Darüber hinaus wird unsere Arbeit von zahlreichen Zuträgern, Informanten und Helfern unterstützt. Ohne ihr Engagement wäre unsere journalistische Tätigkeit in dieser Form nicht möglich.
Zum erweiterten Kreis gehören außerdem zusätzlich eine Haberfeldtreiberin sowie fünf Haberfeldtreiber. Zum Schutz ihrer Identität werden ihre Namen nicht veröffentlicht. Dieser journalistische Identitätsschutz dient dem Schutz unserer Quellen und Kontaktpersonen und entspricht dem journalistischen Zeugnisverweigerungs- und Quellenschutzrecht. Die Haberfeldtreiber-Presse Die Newsletter Der Kontakt zur Redaktion Die Finanzen
Das journalistische Quellenverweigerungsrecht
(auch Redaktionsgeheimnis oder Informantenschutz genannt) stützt sich in Deutschland vor allem auf folgende Vorschriften: § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO – Zeugnisverweigerungsrecht. Journalistinnen und Journalisten dürfen die Aussage über ihre Informanten verweigern. Geschützt sind insbesondere: die Identität von Informanten, anvertraute Mitteilungen, unveröffentlichte Recherchematerialien, redaktionelle Unterlagen. § 97 Abs. 5 StPO – Beschlagnahmeverbot. Unterlagen und Datenträger, die dem journalistischen Zeugnisverweigerungsrecht unterliegen und sich im Gewahrsam der Redaktion oder des Journalisten befinden, dürfen grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden. Ausnahmen gelten nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen, etwa bei einem dringenden Verdacht einer Beteiligung des Journalisten an einer Straftat.
