Die Maulsperre für Staatsanwälte?
Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?
Diese Frage stellt man sich immer dann, wenn gegen mächtige Politiker, einflussreiche Wirtschaftsvertreter oder Behörden ermittelt wird. Viele Bürger gehen davon aus, dass Staatsanwälte unabhängig arbeiten. Tatsächlich unterliegen sie jedoch den Weisungen ihrer Vorgesetzten – bis hin zum jeweiligen Justizminister.

Ein Anruf genügt? Das gefährliche Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten
Ein Rechtsstaat muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob dieses Modell rechtsgemäß ist. Nach den Gerichtsverfassungsgesetzen §145 und 146 GVG können Justizminister über die Hierarchie der Staatsanwaltschaft Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit reicht grundsätzlich bis in einzelne Ermittlungsverfahren hinein. Selbst wenn von dieser Befugnis nur selten Gebrauch gemacht wird, bleibt ein grundlegendes Problem bestehen: Wo politische Einflussnahme rechtlich möglich ist, entsteht zwangsläufig der Verdacht, dass sie auch stattfinden könnte.
Besonders kritisch wird es dort, wo Weisungen mündlich oder telefonisch erfolgen können. Eine lückenlose, bundesweit einheitliche Transparenz existiert nicht, durch die telefonische oder mündliche Weisungen belegbar sind. Für die Öffentlichkeit bleibt häufig unsichtbar, ob und in welchem Umfang auf ein Verfahren Einfluss genommen wurde. Gerade diese Intransparenz beschädigt das Vertrauen in die Strafverfolgung – unabhängig davon, ob tatsächlich Einfluss ausgeübt wurde oder nicht. Vertrauen in den Rechtsstaat entsteht nicht durch politische Beteuerungen, sondern durch nachvollziehbare und überprüfbare Verfahren. Genau daran bestehen berechtigte Zweifel. Für den zweiten Teil hier klicken.
Staatsanwälte unterliegen der Weisungsbefugnis ihrer Vorgesetzten und letztlich des Justizministers. Zwar wird immer wieder betont, dass Einzelweisungen selten seien. Doch bereits ihre gesetzliche Möglichkeit genügt, um Zweifel an der institutionellen Unabhängigkeit der Strafverfolgung zu wecken. Der Europäische Gerichtshof hat die mangelnde Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang bereits Thema
Der Europäische Gerichtshof stellte 2019 fest, dass deutsche Staatsanwaltschaften wegen der Möglichkeit ministerieller Einzelweisungen nicht die erforderliche Unabhängigkeit besitzen, um selbst als „ausstellende Justizbehörde“ einen Europäischen Haftbefehl zu erlassen. Entscheidend war für den EuGH nicht, ob ein Justizminister tatsächlich in ein konkretes Verfahren eingreift, sondern bereits das rechtliche Risiko einer unmittelbaren oder mittelbaren Weisung durch die Exekutive. Europäische Haftbefehle können deshalb in Deutschland nicht von den Staatsanwaltschaften in dieser Funktion ausgestellt werden – ein bemerkenswerter Befund zur institutionellen Unabhängigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden.
Akteneinsicht ja – Aktenübersendung nein? (Teil 1)

Der Anspruch auf Akteneinsicht gehört zu den Grundpfeilern eines fairen Verfahrens. Rechtsanwälte müssen den Inhalt einer Gerichts- oder Ermittlungsakte kennen, um die Interessen ihrer Mandanten wirksam vertreten zu können. Doch zwischen dem Recht auf Akteneinsicht und der tatsächlichen Möglichkeit, eine Akte am Kanzleisitz zu bearbeiten, klafft häufig eine erhebliche Lücke.
Zwar können Gerichte und Behörden Akten zur Einsicht übersenden oder elektronisch bereitstellen. Ein allgemeiner, einklagbarer Anspruch auf Übersendung der Originalakte an die Kanzlei besteht jedoch nicht. Die Entscheidung liegt vielfach im Ermessen der jeweiligen Stelle. Für Anwälte bedeutet dies mitunter einen erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Mehraufwand.
Zwar können Gerichte und Behörden Akten zur Einsicht übersenden oder elektronisch bereitstellen. Ein allgemeiner, einklagbarer Anspruch auf Übersendung der Originalakte an die Kanzlei besteht jedoch nicht. Die Entscheidung liegt vielfach im Ermessen der jeweiligen Stelle. Für Anwälte bedeutet dies mitunter einen erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Mehraufwand.
Die Folgen sind im Alltag spürbar. Befindet sich die Kanzlei in München, die Gerichtsakte jedoch in Berlin, kann die persönliche Einsicht vor Ort notwendig werden. Dies verursacht Reisezeiten, Übernachtungskosten und bindet wertvolle Arbeitszeit. Zum zweiten Teil hier klicken
Der deutsche Rechtsstaat mit Schattenseiten
Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürger. Dieses Vertrauen setzt voraus, dass Verfahren fair, transparent und frei von politischem Einfluss geführt werden. Doch gerade in Bayern drängen sich Fragen auf, die viele Juristen und Rechtsanwälte seit Jahren beschäftigen.
Staatsanwälte unterliegen der Weisungsbefugnis ihrer Vorgesetzten und letztlich des Justizministers. Zwar wird immer wieder betont, dass Einzelweisungen selten seien. Doch bereits ihre gesetzliche Möglichkeit genügt, um Zweifel an der institutionellen Unabhängigkeit der Strafverfolgung zu wecken. Der Europäische Gerichtshof hat die mangelnde Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang bereits thematisiert.
Gleichzeitig sehen sich Rechtsanwälte in ihrer täglichen Arbeit mit weiteren Hürden konfrontiert. Obwohl sie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Anspruch auf Akteneinsicht haben, besteht regelmäßig kein einklagbarer Anspruch auf die Übersendung von Akten an ihre Kanzlei. Wer hunderte Kilometer reisen muss, um eine Akte einzusehen, erlebt einen Rechtsstaat, der unnötige Hindernisse errichtet.
Hinzu kommt die Sorge vieler Anwälte, dass deutliche Kritik an Justiz oder Behörden berufliche Nachteile nach sich ziehen könnte. Ob man dies als „Maulsperre“ bezeichnet oder nicht – die Wahrnehmung, dass offene Kritik nicht immer willkommen ist, ist in Teilen der Anwaltschaft vorhanden.
Natürlich bedeutet all dies nicht, dass Gerichte oder Staatsanwaltschaften rechtswidrig handeln. Aber ein moderner Rechtsstaat sollte sich nicht damit zufriedengeben, gerade noch rechtmäßig zu sein. Er muss auch den Eindruck vermeiden, dass politische Einflussmöglichkeiten, organisatorische Hürden oder ein Klima der Zurückhaltung die unabhängige Rechtspflege beeinträchtigen. Wo berechtigte Zweifel entstehen, sind Reformen kein Angriff auf den Rechtsstaat – sondern ein Beitrag zu seiner Stärkung.
Die Meinung der Alm Liesl
