Die Maulsperre für Staatsanwälte? (Teil 2)

Diese Zweifel sind keineswegs nur eine politische Debatte. Der Europäische Gerichtshof entschied 2019, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, weil sie aufgrund der bestehenden Weisungsbefugnis nicht als ausreichend unabhängig gelten. Das Urteil richtete sich nicht gegen einzelne Staatsanwälte, sondern gegen die institutionelle Ausgestaltung der deutschen Strafverfolgung – ein deutliches Signal aus Luxemburg.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind Beamte. Sie sind verpflichtet, dienstliche Weisungen zu befolgen und über interne Vorgänge grundsätzlich Verschwiegenheit zu wahren. Wer Entscheidungen der Behördenleitung öffentlich infrage stellt, muss mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Von einer „Maulsperre“ zu sprechen, ist zwar zugespitzt, verdeutlicht aber das Spannungsfeld zwischen Loyalitätspflicht und dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz.

Ein moderner Rechtsstaat sollte sich nicht allein darauf verlassen, dass politische Verantwortungsträger ihre Befugnisse verantwortungsvoll ausüben. Entscheidend ist vielmehr, dass die gesetzlichen Strukturen jeden Anschein politischer Einflussnahme ausschließen. Deshalb fordern zahlreiche Juristen seit Jahren, ministerielle Einzelweisungen abzuschaffen oder zumindest verpflichtend schriftlich zu dokumentieren und später überprüfbar zu machen.

Die Justiz lebt vom Vertrauen der Bürger. Dieses Vertrauen setzt voraus, dass Ermittlungen ausschließlich dem Gesetz verpflichtet sind – und nicht dem möglichen Anruf aus einem Ministerbüro. Solange diese Möglichkeit besteht, wird die Debatte über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft und eine vermeintliche „Maulsperre“ für ihre Vertreter nicht verstummen. Ein Rechtsstaat sollte nicht nur unabhängig sein – er muss auch unabhängig sein. Der Kontakt zur Redaktion Das Redaktions-Team Die Finanzen

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